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Behinderte erhält nach Unfall Geld für Hausbau

Das Landgericht Münster (Az. 2 O 268/06) hat einem Unfallopfer 266 000 Euro zugesprochen, um ein behindertengerechtes Haus bauen zu können, berichtet das Anwälte-Netzwerk Eurojuris. Die Versicherung des Unfallverursachers muss sich mit dieser Summe an einem behindertengerechten Neubau beteiligen, der insgesamt 680 000 Euro kostete.
Die Versicherung wollte anfangs nur 65 000 Euro zahlen.
Die Klägerin war als Zweijährige durch einen Verkehrsunfall so schwer verletzt worden, dass sie ihr Leben lang auf die Hilfe Dritter angewiesen ist. Sie ist querschnittgelähmt und benötigt einen Spezialrollstuhl. Ihre Mutter und eine Schwester kamen bei dem Unfall ums Leben.
Die zum Unfallzeitpunkt von der Familie bewohnte Wohnung war nicht behindertengerecht. Eine Ersatzwohnung wurde - selbst mit Hilfe der Versicherung - nicht gefunden. Schließlich entschloss sich der Vater des behinderten Kindes zu einem Neubau. Das Gericht sah ein Pflegebad, ein Betreuerschlafzimmer, eine Betreuertoilette, einen Therapieraum, einen Abstellraum für Therapiegeräte, einen Aufzug sowie die anteilige Vergrößerung von Fluren, Küchen und des Dachbodens in dem Neubau für geboten.

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